Nationales Antibiotika-Sensitivitätstest-Komitee (NAK)

Das NAK ist das nationale Antibiotika-Sensitivitätstest-Komitee des EUCAST in Deutschland

Hintergrund

Warum ein Nationales Antibiotika-Sensitivitätstest-Komitee?

Die an der Gründungsversammlung beteiligten Interessengruppen sind davon überzeugt, dass die vom European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing (EUCAST) zur Bestimmung der Empfindlichkeit von Mikroorganismen gegenüber antiinfektiven Substanzen festgelegten Grenzwerte schnellst möglich eine weite Verbreitung auch in Deutschland finden sollen. Eine wesentliche Aufgabe des Arbeitskreises soll daher sein, die Anwendung bzw. die Umstellung auf die EUCAST-Grenzwerte zu befördern und wissenschaftlich zu begleiten und Fragestellungen auf dem Gebiet der In-vitro-Empfindlichkeitsprüfung zu bearbeiten bzw. Arbeiten auf diesem Gebiet zu befördern und nationale Aspekte in die Diskussionen auf europäischer Ebene einzubringen.

Das EUCAST ist eine von der European Society of Clinical Microbiology and Infectious Diseases (ESCMID), dem European Centre of Disease Prevention and Control (ECDC) und nationalen Antibiotika-Komitees (NAC) getragene Kommission. EUCAST beschäftigt sich mit der Erarbeitung von Grenzwerten und den technischen Aspekten der phänotypischen In-vitro-Empfindlichkeitsprüfung und ist wichtiger Kooperationspartner der European Medicines Agency (EMA) und des ECDC. EUCAST hat dazu aufgefordert, nationale Antibiotika-Sensitivitätstest-Komitees zu gründen, um die EUCAST-Grenzwerte in den europäischen Laboratorien zu etablieren.

Die Anwendung einheitlicher Definitionen von Grenzwerten zur Beurteilung der Sensititivität von bakteriellen Krankheitserregern gegen Antibiotika ist ein wichtiger Baustein in der Surveillance der Antibiotikaresistenz im nationalen und internationalen Vergleich und somit der Deutschen Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART).

Zudem sind die von EUCAST festgelegten und ggf. vom NAK ergänzten Grenzwerte zur Bestimmung der Empfindlichkeit von Mikroorganismen gegenüber antiinfektiven Substanzen sind gemäß den Vorgaben der „Guideline on the evaluation of medicinal products indicated for treatment of bacterial infections (CPMP/EWP/558/95 rev 2)“ Bestandteil des Abschnitts 5.1 (Pharmakodynamik) der Fachinformation von zugelassenen systemisch wirksamen antiinfektiven Arzneimitteln. Diese Grenzwerte sind damit ein wichtiger Bestandteil der Zulassung von antiinfektiv wirkenden Arzneimitteln und dienen den verordnenden Ärztinnen und Ärzten neben anderen wichtigen Informationen des Abschnitts 5.1 der Fachinformation der Anpassung der individuellen antimikrobiellen Therapie an erregerspezifische Besonderheiten und die aktuelle Resistenzlage.

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